Corona: Beschränkungen aufgehoben
Das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz sieht seit dem 3. April 2022 keinerlei Zugangsbeschränkungen mehr vor. Demnach sind auch in Nordrhein-Westfalen (NRW) die bislang im touristischen Bereich noch geltenden 3G-, 2G- und 2Gplus-Bestimmungen weitgehend aufgehoben. Im öffentlichen Nahverkehr sowie im Flugverkehr gilt jedoch auch weiterhin noch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (siehe FAQ des Landes NRW).
In Gaststätten, Geschäften oder generell in Betrieben und Einrichtungen mit Publikumsverkehr sowie bei Veranstaltungen könnte im Rahmen des Hausrechts jedoch auch weiterhin noch eine Masken- bzw. Testpflicht sowie die Anwendung von 3G- oder 2G- bis hin zu 2Gplus-Bestimmungen vorgesehen sein. Es wird daher empfohlen, sich vor dem Besuch über die jeweils individuell geltenden Regelungen vor Ort zu informieren. Bitte vergessen Sie nicht – die Corona-Pandemie ist noch nicht vorüber! Details entnehmen Sie bitte der aktuellen Coronaschutzverordnung. Wir möchten daher alle Gäste der Stadt bitten, diese Vorgaben entsprechend zu berücksichtigen (Stand: 5. Mai 2022).

Was gilt derzeit im Tourismus? Infos unter www.land.nrw. (Bild, © Arek Socha, Pixabay)
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