Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen
Sehr verehrter Gast,
die Tourist Information Oberhausen als Einrichtung der Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH, nachstehend „OWT“ abgekürzt, vermittelt als Reservierungsstelle Hotelzimmer und Ferienunterkünfte. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb, nachfolgend „BHB“ abgekürzt und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der OWT
1.1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB, dieser ist durch die OWT als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2. Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche die OWT als Vertreter des BHB vornimmt.
1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4. Die OWT hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.
2. Reservierungen
2.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der OWT als Vertreter des BHB möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt der OWT Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der OWT Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziff. 1.2 entsprechend.
3. Rücktritt
3.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
3.2. Nach der Rechtsprechung kann der BHB folgende Pauschalen verlangen:
Bei Übernachtung/Frühstück 90%
Bei Halbpension 80%
Bei Vollpension 60%
des vereinbarten Gesamtpreises.
3.3 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
4. Preise/Leistungen
4.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person/Zimmer und Nacht; bei Ferienwohnungen pro Wohneinheit.
4.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt.
5. Bezahlung
5.1. Die OWT kann als Inkassobevollmächtigte des BHB nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtaufenthaltspreises pro Person verlangen.
5.2. Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Nebenkosten, ist am Tage der Abreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.3. Der BHB kann bei Aufenthalten von mehr als einer Woche eine Zwischenabrechnung erstellen, welche sofort zur Zahlung fällig ist.
6. Haftung des BHB und der OWT
6.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben – und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
6.2. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
6.3. Die OWT haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der BHB.
7. Reklamationen
7.1. Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast zunächst an den jeweiligen BHB wenden. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, so soll der Gast die OWT verständigen, die sich um Abhilfe bemühen wird.
Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH
Centroallee 269 – D-46047 Oberhausen
Telefon: +49(0)208 / 85036-0, Fax: +49(0)208 / 85036-31